Beim Nachtragsmanagement in der Baupraxis werden wir sowohl auf Seiten des Auftraggebers als auch des Auftragnehmers tätig. Für den Auftraggeber prüfen wir, ob der Nachtrag dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt ist. Dem Auftragnehmer helfen wir, die Rechtsgrundlage für Nachträge zu schaffen und diese dann richtig abzurechnen.
Das Baurecht ist ein komplexer Rechtsbereich. Ein professionelles Nachtragsmanagement ist von enormer Bedeutung. Hier wird das Geld verdient bzw. zuviel gezahlt. Bei Fragen zu Nachträgen oder Gewährleistung begleiten wir Sie gerne. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Anwaltskanzlei Quensell, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Baurecht fundiert zu erörtern.
Professionelles Nachtragsmanagement bei Abweichungen vom Bausoll
Das Bausoll ist die Grundlage des Bauvertrags. Beim Bausoll handelt es sich um die vereinbarte Bauleistung unter bestimmten Bedingungen und der Einhaltung einer gewissen Bauzeit. Sofern die Bauleistung vom vereinbarten Bausoll abweicht, sind Nachträge an der Tagesordnung. Daraus resultieren Nachforderungen des Auftragnehmers respektive Anpassungen der Vergütung. Wenn Störungen den Bauablauf verändern, enstehen Koste (z.B. Stillstand von Geräten, Gerüsten). Die Abrechnung dieser Kosten ist schwierig, aber möglich. Nicht selten kommt es bei der Nachverhandlung zu Diskrepanzen zwischen Auftraggeber und -nehmer.
Merkmale eines Nachtrags
Der Nachtrag entsteht durch die Veränderung des vertraglich festgelegten Bausolls zu einem späteren Zeitpunkt. Beim Nachtrag fordert der Auftragnehmer eine Vergütung für die erbrachte, aber abweichende Bauleistung. Die Abweichung erfolgt auf Anordnung des Auftraggebers nach dem Abschluss des Bauvertrags. Eine Rechtsgrundlage findet sich in der VOB/B in § 2.
Ursachen für Nachträge
Die Ursachen für Nachträge sind in der Baupraxis vielfältig. Hieraus ergibt sich das Erfordernis einer umfassenden, rechtlichen Beratung. Das Nachtragsmanagement ist komplex und erfordert Expertise aus diversen Fachrichtungen. Ursachen für einen Nachtrag sind beispielsweise Eingriffe des Auftraggebers in die Bauausführung und/oder -planung, die unzureichende Mitwirkung eines Vertragspartners oder Vertragsverletzungen anderer am Bau Beteiligter.
Nachverhandlung und Ausgleichsberechnung
Sofern die Nachträge zu Mehrkosten führen, ist eine Nachverhandlung der Vergütung erforderlich. Die neue Berechnung der Vergütung erfolgt auf Basis der vereinbarten Preise. Bei Mengenmehrungen oder -minderungen kann eine Unterdeckung oder Überdeckung von Gemeinkosten (AGK oder/und BGK) entstehen. Eine Nachverhandlung ist beim Nachtrag somit obligatorisch. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich im Zuge von Verhandlungen zu bemühen, die Meinungsstreitigkeiten beizulegen.
Bestandteile des Nachtragsmanagements
Ziel des Nachtragsmanagements ist ein ganzheitliches Vorgehen. Wenn der Auftragnehmer eine Nachforderung anmeldet, muss der Auftraggeber konsequent reagieren. Das Nachtragsmanagement umfasst die Dokumentation von Ursachen, die Prüfung der Anspruchsgrundlagen sowie die Einhaltung etwaiger Formvorschriften. Zudem sollten Sie die Nachträge in ihrer Höhe prüfen und Dokumente für etwaige Nachverhandlungen vorbereiten.
Prüfung der Nachtragsforderung
Vor der Nachverhandlung ist eine Prüfung der Forderung obligatorisch. Die Prüfung erfolgt in drei Schritten. Es müssen die Voraussetzungen des Anspruchs vorliegen. Die Einheitspreise des Nachtrags und die Form der Abrechnung müssen korrekt sein.
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht begleiten wir Sie in Fragen des Baurechts und des Nachtragsmanagements schnell zu einer Lösung. Holen Sie sich jetzt Ihren Termin!